Besondere Tipps der
DPolG Berlin
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen der
Diensthundeführer als Werbungskosten
Die
steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für im Privathaushalt von
Kollegen lebenden Diensthunden als Werbungskosten ist aktuell strittig.
Hierzu gibt es derzeit zwei unterschiedliche Urteile von Finanzgerichten:
Während das Finanzgericht München mit Urteil vom 07.03.2006 - Az.: 6 K
4483/03 - entschieden hat, dass die Aufwendungen, die von einem
Diensthundeführer für den ihm anvertrauten Diensthund gemacht worden
sind, im Hinblick auf § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht als
Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind, hat dies das Finanzgericht
Niedersachsen in einer Entscheidung vom 29.07.2009 bejaht (Az.: 14 K
20/08).
Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen ist allerdings noch nicht
rechtskräftig, die Finanzverwaltung hat beim Bundesfinanzhof (BFH) Revision
eingelegt (Az.: VI R 45/09).
Zusatzurlaub für Nachtdienst sichern
Die
Kollegen, die ihren Dienst nicht nach einem Schichtdienstplan, sondern
im Rahmen so genannter bedarfsorientierter Dienste versehen, sollten
sich ihren Urlaubsanspruch auf Zusatzurlaub für Nachtdienst unbedingt
sichern. Der Innensenator hatte im Herbst 2008 ursprünglich eine
Neuregelung für 2009 angekündigt. Auf unsere erneute Initiative hat er
nun eine konkrete Regelung bis Sommer 2010, die allerdings erst ab
01.04.2010 gelten soll, in Aussicht gestellt. Damit würden dann aber
Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr verfallen.
An
dem Studiengang können Angestellte im nichttechnischen Dienst der
allgemeinen Verwaltung mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum/zur
"Geprüften Verwaltungsfachwirt/in", die mindestens in Vergütungsgruppe
IV b BAT eingruppiert sind, und Beamtinnen und Beamten, die den
Aufstiegslehrgang vom mittleren in den gehobenen Dienst mit Erfolg
besucht haben, sowie Beamtinnen und Beamten, die die Ausbildung zum/zur
Diplom-Verwaltungswirt/in besitzen, die die mindestens in der
Besoldungsgruppe A 10 eingruppiert sind, teilnehmen. Das
Anmeldeverfahren mit dem Anmeldschluss 12. Februar 2010 bzw. 16. Juli
2010 ergibt sich aus dem Rundschreiben über die Einrichtung des
Studienganges der Verwaltungsakademie Berlin.
BVerwG zum Beihilferecht:
Begrenzung der Beihilfe für Leistungen der Heilpraktiker rechtswidrig!
Wenn
sich ein Beamter von einem Heilpraktiker behandeln lässt, so darf sein
Dienstherr nicht schematisch nur den Mindestsatz des im April 1985
geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker als beihilfefähig
anerkennen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden
und die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, über die Angemessenheit
der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen unabhängig vom Mindestsatz
erneut zu entscheiden.
Nachtzusatzurlaub endlich auch für
Kollegen ohne festen Schichtplan
Der Innensenator hat unserer langjährigen Forderung nach Nachtzusatzurlaub für so genannte „bedarfsorientierte Dienste“ zugestimmt. Beim letzten Spitzengespräch sagte er zu, die Anspruchsvoraussetzungen künftig so zu verändern, dass sie sich nur noch an den geleisteten Nachtdienststunden orientieren. Damit bedarf es zukünftig keiner verwaltungsaufwändigen Unterscheidung zwischen Wechselschichtdienst und anderen Dienstarten mehr.
DPolG-Rechtsschutz
für Angestellte
Grundvergütungen aus höchster BAT-Lebensaltersstufe verlangen
Das Landesarbeitsgericht hat einem beim Land Berlin beschäftigten Angestellten Recht gegeben, dass die tarifvertragliche Vergütungsstaffelung nach Lebensalter eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt. Nach dem Urteil vom 11. September 2008 hat der 39-jährige Angestellte Anspruch auf die Vergütung entsprechend der höchsten Lebensaltersstufe 47 seiner Vergütungsgruppe. Das Gericht sieht in den aufsteigenden Lebensaltersstufen des BAT-Vergütungssystems, das im Land Berlin über den Anwendungs-TV gilt, einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Polizeidienstunfähig
– und dann?
Information für Polizeibeamte
Als Polizeibeamter tragen Sie Verantwortung. Sie sorgen für die Sicherheit vieler Anderer. Doch wie sieht es mit Ihrer eigenen persönlichen Sicherheit aus? Gesetzt den Fall, Sie könnten Ihren Beruf nicht mehr ausüben und würden polizeidienstunfähig. Wie sähe dann Ihre finanzielle Versorgung aus? Ihr Dienstherr sorgt im Rahmen seiner „Alimentationspflicht“ für Ihre Absicherung bei Dienstunfähigkeit und im Alter. Einzelheiten hierzu regelt das Beamtenversorgungsgesetz, das auch einschlägige Regelungen für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter enthält.
Steueränderungsgesetz
2007 mit Mustereinspruch
Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung 2007, in der die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers wie gewohnt aufgeführt werden sollten und nach der geltenden Rechtslage zu erwartenden Ablehnung der Anerkennung dieser Kosten mit dem Einkommensteuerbescheid, sollten die betroffenen Mitglieder mittels beigefügtem Mustereinspruch gegen die Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers Einspruch erheben.
Beamtenrechte im
Streik
Dürfen sich Beamte an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen?
Beamte haben kein Arbeitskampfrecht und damit erst recht kein Streikrecht. Es ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Arbeitgeber und dem Staat den Streik ausschließt (vgl. Art. 33 Grundgesetz). Die Teilnahme eines Beamten an einem Streik stellt damit eine Dienstpflichtverletzung dar, die disziplinarrechtlich geahndet wird. Im Übrigen dürfen Beamte angeordnete Mehrarbeit, z.B. im Rahmen von durchzuführenden Notdienstarbeiten, nicht verweigern.
Wenn der Storch kommt...
Informationen zum Elterngeld
Werdende und junge Mütter haben besondere Rechte: Vom Bekannt werden der Schwangerschaft bis zur Wiederaufnahme des Dienstes bestehen Schutzvorschriften. Darüber hinaus besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Wir haben für Sie die wesentlichen Eckpunkte zum Elterngeld übersichtlich zusammengefasst.
Zeigen sie rechtzeitig Missstände auf!
Was ist eine Überlastungsanzeige und was bewirkt sie?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten von Personalmangel, Organisationsmängeln sowie unnötiger Mehrarbeit und unzureichendem Personalmanagement werden Sie sich sicher mehr als bisher fragen, wie Sie Ihre Arbeit noch bewältigen können. Immer mehr Arbeit muss in kürzerer Zeit von immer weniger Personal erledigt werden. Einige von Ihnen werden auch zuvor schon am Rande der Kapazitäts- und Belastungsgrenze gearbeitet haben.
Reinigung von Berufsbekleidung
Gemäß Schreiben des BMF vom 28.08.1989, DStZ/E 1989 S.275 gehören im Bereich des öffentlichen Dienstes zur Berufsbekleidung die Kleidungsstücke, die als Dienstkleidung- und Uniformteile dauerhaft gekennzeichnet sind. Bei der Bekleidung von Polizeivollzugsbeamten des Landes Berlin handelt es sich demnach um Berufsbekleidung.
Justiz ohne Wartezeit mit Antrag für die Justizkasse
Wer kennt das Problem nicht? Lange Warteschlangen, denn vor dem Kassenraum wartet das halbe Gericht auf die Leuchtanzeige: „Bitte eintreten!“ Die DPolG weist darum auf eine Möglichkeit hin, Zeit zu sparen. Unser Tipp: Die geladenen Kolleginnen und Kollegen beantragen ihr Fahrgeld für die Fahrt zum Gericht mit dem eigenen PKW nach dem Zeugenentschädigungsgesetz auf dem Postweg oder über die Dienstpost.